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   BFH, 01.04.2008 - X B 133/07   

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https://dejure.org/2008,6593
BFH, 01.04.2008 - X B 133/07 (https://dejure.org/2008,6593)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2008 - X B 133/07 (https://dejure.org/2008,6593)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2008 - X B 133/07 (https://dejure.org/2008,6593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen die Sachaufklärungspflicht sowie des Vorliegens eines erheblichen Rechtsanwendungsfehlers bei Schätzungen

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 92 Abs. 2; ; FGO § 93 Abs. 1; ; FGO § 94; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 165; ; ZPO § 295; ; ZPO § 295 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Übergehen eines Beweisantrags; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Vorliegen eines erheblichen Rechtsanwendungsfehlers bei Schätzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 133/07
    a) Die formgerechte Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Nichterhebung angebotener Beweise setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die ermittlungsbedürftigen Tatsachen (Beweisthemen), die angebotenen Beweismittel, die genauen Fundstellen (Schriftsatz oder Terminsprotokoll, in denen die Beweismittel benannt worden sind, die das FG nicht erhoben hat), das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwieweit das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, darlegt und ausführt, dass --sofern die Voraussetzungen des § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) gegeben sind-- bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweise gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweise nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, nicht veröffentlicht --n.v.--).

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist aber im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.).

    a) Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, n.v.).

  • BFH, 31.07.2007 - X B 36/07

    Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 133/07
    Dies gilt insbesondere für Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen (Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v.).

    Die schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass einer Überraschungsentscheidung erfordert substantiierte Darlegungen dazu, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (Senatsbeschluss vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 133/07
    a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 133/07
    a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 133/07
    Das Vorliegen dieser besonderen Umstände ist in der Beschwerdeschrift darzulegen (Senatsbeschluss vom 9. August 2007 X B 218/06, BFH/NV 2007, 2273).
  • BFH, 15.03.2002 - X B 175/01

    Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten;

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 133/07
    a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2007 - XI B 22/06

    NZB: Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 133/07
    a) Das FG trifft eine Überraschungsentscheidung und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 76 und 96 FGO, wenn es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, sowie des BFH vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, und vom 11. Januar 2007 XI B 22/06, BFH/NV 2007, 909, m.w.N.).
  • BFH, 02.02.2004 - VIII B 59/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 133/07
    Da etwaige Verstöße im Zusammenhang mit § 92 Abs. 2 FGO und § 93 Abs. 1 FGO zu den Mängeln gehören, auf die gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 155 FGO verzichtet werden kann (BFH-Beschluss vom 2. Februar 2004 VIII B 59/03, n.v.), muss in der Beschwerdebegründung darauf eingegangen werden, ob eine solche Rüge in der nachfolgenden mündlichen Verhandlung erhoben worden ist oder aus welchem Grund dies nicht möglich war.
  • BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 133/07
    Diese Rüge erfordert die substantiierte Darlegung, was ohne eine solche Rechtsverletzung --im Streitfall von den Zeugen-- noch Entscheidungserhebliches vorgetragen worden wäre (BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2007 IV B 130/06, IV B 131/06, BFH/NV 2008, 233).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 38/06

    Richterablehnung; Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 133/07
    Der Kläger legt einen erheblichen Rechtsanwendungsfehler des FG bei der Schätzung der Umsätze, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen könnte (Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2007 X B 126/07, n.v.; vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757), nicht hinreichend dar.
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

  • BFH, 06.10.1982 - I R 71/82

    Revision - Begründung - Finanzgericht

  • BFH, 08.05.1985 - I R 108/81

    Revision - Revisionsbegründung - Abweichung von der Rechtsprechung des BFH - Rüge

  • BFH, 01.04.2008 - X B 92/07

    Anforderungen an die Rügen eines unrichtigen und unvollständigen Tatbestands im

  • BFH, 18.07.2006 - X B 206/05

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • BFH, 18.05.2005 - X B 107/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

  • BFH, 27.02.2007 - X B 7/06

    NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht

  • BFH, 01.04.2008 - X B 104/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

  • BFH, 01.04.2008 - X B 132/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß des FG gegen die

  • BFH, 01.12.1995 - III R 125/93

    Für die Meldung in der Wohnung des Steuerpflichtigen als Voraussetzung für den

  • BFH, 24.10.2007 - X B 126/07

    Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

  • BFH, 20.05.1969 - II 25/61

    Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung -

  • BFH, 23.07.1981 - IV R 156/76

    Pferd - Vollblutgestüt - Kosten einer Rennausbildung - Herstellungskosten -

  • BFH, 28.04.1987 - VIII R 307/81

    Anforderungen an die Angaben zur Konkretisierung der geltend gemachten

  • BFH, 30.06.1987 - VIII R 104/83

    Gesetzliche Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • BFH, 01.04.2008 - X B 135/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen

    Im vorliegenden Fall hat der Kläger in der Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde zwar ausdrücklich auf sein Vorbringen in den Verfahren X B 92/07, X B 104/07, X B 105/07, X B 132/07 und X B 133/07 Bezug genommen, jedoch keine Abschrift der in jenen Rechtssachen eingereichten Schriftsätze beigefügt.
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